Jugendnotdienst
Öffnungszeiten
Rund um die Uhr
Spezifik
- Inobhutnahmeangebot nach § 42 SGB VIII (u. a. i. V. mit § 50 SGB VIII)
- 8 Plätze im Jugendnotdienst im Alter von 12 bis 18 Jahren,
- Umsetzung des hoheitlichen Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII für den Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie (AfJF) der Stadt Leipzig zu dessen Schließzeiten,
- Aufsicht und Betreuungsleistungen zur Absicherung der individuellen Grund- und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen der Stadt Leipzig sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (u.m.F.)
Konzeptionelle Ausrichtung
Der Kinder- und Jugendnotdienst betreut Kinder und Jugendliche nach einer erfolgten Inobhutnahme und bietet ihnen einen Schutzraum, um weitere Gefahren und Notsituationen zu vermeiden. Ziel ist eine zeitnahe Klärung der Krisen- und Notsituation, die mittels einer systemischen, ganzheitlichen Methodik auch die Unterstützung des familiären und sozialen Umfeldes in der konkreten Krisen- und Notsituation umfasst. Der Jugendnotdienst ist telefonisch und auch örtlich rund um die Uhr zu erreichen, so dass sich Kinder und Jugendliche, Eltern und Verwandte aber auch Nachbarn und andere Personen jederzeit mit Fragen, Sorgen oder Hinweisen bezüglich eines in Not geratenen Kindes oder Jugendlichen an die Einrichtung wenden können.
Konkret unterteilt sich das Leistungsangebot in 3 wesentliche Schwerpunkte:
1. Leistungen im Rahmen der Aufsicht und Betreuung, wie:
- die Sicherstellung von Geborgenheit, Schutzraum, Versorgung, Hygiene, Bekleidung und Verpflegung,
- Förderung der kindgerechten und sozialen Kompetenzen und Bedürfnisse,
- Spiel, Anleitung und Beratung,
- Absicherung von sozialen Kontakten und Umgängen zwischen Kind/Jugendlichen und Familiensystem,
- Absicherung medizinischer und therapeutischer Versorgung sowie des Kita-, Schul- und Ausbildungsbesuches, Netzwerkarbeit sowie
- Zuwendung, Trost und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.
2. Leistungen zu den Schließzeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes des AfJF:
- Annahme und Bestätigung von eingehenden Meldungen zu vermuteter Kindeswohlgefährdung entsprechend der Vereinbarung nach § 8a SGB VIII zwischen dem AfJF und Trägern der Jugendhilfe und der Festlegungen des Leipziger Netzwerkes für Frühe Hilfen und Kinderschutz,
- Prüfung Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme bei Mitwirkung/Einverständnis der Erziehungsberechtigten,
- wenn nötig Anrufung des Familiengerichts,
- bei entsprechender Beschlusslage Vollzug der Inobhutnahme an Stelle des Amtspflegers bei fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten,
- Anrufung des Gerichtsvollziehers und/oder der Polizei zur Umsetzung des richterlichen Beschlusses der Inobhutnahme,
- Unterbringung des in Obhut genommenen Minderjährigen in einer geeigneten Einrichtung.
3. Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA):
Der JND ist Zufluchtsort und Schutzraum für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). Er bietet den Kindern/Jugendlichen nach der Flucht aus dem Heimatland Ruhe, Geborgenheit und Sicherheit während des Clearingverfahrens und die Möglichkeit, sich von den in physischer und psychischer Hinsicht strapaziösen Erfahrungen zu erholen. Dies geschieht durch die Schaffung eines überschaubaren Betreuungsrahmens mit einer klaren Alltagsstruktur und durch den Aufbau einer verlässlichen Beziehung zwischen den jungen Menschen und den pädagogischen Mitarbeitern.
Die Lebenssituation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) ist von Anfang an durch eine offene Zukunftsperspektive geprägt. Sie müssen daher im Rahmen der pädagogischen Betreuung sowohl auf den Verbleib in entsprechender Wohnform als auch auf die Rückkehr ins Herkunftsland vorbereitet werden.
Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel
Straßenbahn:
- Linie 1, 2 - Haltestelle Stuttgarter Allee
S-Bahn:
- S1 - Bahnhof Allee-Center
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